Maler
Der Maler und Lackierer ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird in einer Dualen Ausbildung im Handwerk durchgeführt.
Der Maler und Lackierer wird in drei Fachrichtungen ausgebildet. In den ersten beiden Lehrjahren werden alle Fachrichtungen gemeinsam unterrichtet, im dritten Lehrjahr werden die Auszubildenden in die Fachrichtungen Gestaltung und Instandhaltung, Bauten- und Korrosionsschutz und Kirchenmalerei und Denkmalpflege auf gesplittet.
An unserer Schule wird hauptsächlich die Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung ausgebildet. Maler und Lackierer in diesem Bereich gestalten Wände, Decken und Böden im Innen- und Außenbereich. Auch veredeln sie die Oberflächen von Objekten aus den verschiedensten Materialien. Um dies Umzusetzen arbeiten sie mit den unterschiedlichsten Materialien von Farben und Lacken über Putze und Mörtel, Tapeten und Wandbekleidungen aus Naturwerkstoffen bis hin zu Gipskarton und allen Arten von Dämmstoffen. Nicht nur die Gestaltung ihrer Umwelt sondern auch der Umweltschutz ist eine Aufgabe dieses Berufes.
Für eine erfolgreiche Ausbildung sollte ein Maler und Lackierer folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Geschicklichkeit
- Umsicht
- Teamfähigkeit
- Sorgfalt
- Umsicht und Schwindelfreiheit
- Kreativität und Sinn für Ästhetik
- Kunden und Serviceorientierung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Dauer:
3 Schuljahre in Teilzeitunterricht
Der Unterricht wird nach den jeweiligen Unterrichtsplänen erteilt. Diese Pläne werden zum Schuljahresbeginn von der Abteilungsleitung ausgegeben.
Unterrichtszeiten:
Die Unterrichtszeiten liegen im Zeitraum zwischen 7.30 Uhr und 14.30 Uhr.
Ansprechpartner für die Prüfungen sind:
- Industrie und Handelskammer der Pfalz in Ludwigshafen
https://www.pfalz.ihk24.de/
- Kreishandwerkerschaft und die Handwerkskammer in Kaiserslautern.
http://www.hwk-pfalz.de/
Die Benotung der schriftlichen als auch der praktischen Prüfung erfolgt nach diesem
Bewertungsschlüssel:
100%-92% | 91%-81% | 80%-67% | 66%-50% | 49%-30% | 29%-0% |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist die bestandene Gesellenprüfung im Handwerk: https://www.meisterschulen.de/meisterschulen-meisterkurse
Erwerb der Fachhochschulreife
Besuch der BOS 1– Voraussetzung Mittlere Reife oder Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Durchschnitt von 3,0 oder besser sowie Abschluss der Berufsausbildung.
Besuch der DBOS bzw. des Fachhochschulreifeunterrichtes
Voraussetzung In die DBOS/den FHRU kann aufgenommen werden, a)wer über den qualifizierten Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) verfügt und b) eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nachweist (DBOS) oder c) sich in einer bestehenden Berufsausbildung befindet (FHRU).
FACHRICHTUNG MALER
Frau Moll
Telefon: 0621 504-4141
E-Mail: marion.moll@t2.bbslu.de
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Hauser
Telefon: 0621 504-4150
E-Mail: joerg.hauser@t2.bbslu.de
Herrn Götz
Telefon: 0621 504-4150
E-Mail: marcus.goetz@t2.bbslu.de