Zahntechniker
Berufsbeschreibung, Ausbildungsdauer
Das Arbeitsgebiet umfasst nach dem zahnärztlichem Auftrag folgende Aufgaben:
- Herstellung von festsitzendem Zahnersatz, indirekten Füllungen, Kronen und Brücken aus unterschiedlichen Werkstoffen
- Herstellung von herausnehmbarem Zahnersatz aus unterschiedlichen Werkstoffen,
- Herstellung und Verarbeitung von feinmechanischen Hilfsteilen zur Befestigung von Zahnersatz
- Herstellung von Implantatsuprastrukturen
- Herstellung von kieferorthopädischen Geräten, Schienen und Defektprothesen
- Änderung, Ergänzung und Reparatur von Zahnersatz aller Art
- Änderung, Ergänzung und Reparatur von kieferorthopädischen Geräten, Schienen und Defektprothesen
Die Ausbildung erfolgt im dualen System. Der Ausbildungsbetrieb schließt mit dem Auszubildenden einen Lehrvertrag ab. Lernorte sind der Ausbildungsbetrieb, die überbetriebliche Ausbildungsstätte der Handwerkskammer und die Berufsschule.
Die Anfertigung von Zahnersatz umfasst zahlreiche Arbeitsgänge und fordert von dem Zahntechniker sowohl naturwissenschaftliche als auch gestalterische und künstlerische Fähigkeiten.
Der Zahntechniker benötigt Geduld und Ausdauer, manuelles Geschicklichkeit und hohes Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Präzision sind ebenso von besonderer Bedeutung. Organisationstalent, Kenntnisse in Anatomie und von Werkstoffen sind bedeutsam sowie zunehmend Kenntnisse in Computer-Design. Zu den gestalterischen und künstlerischen Fähigkeiten gehören ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen, ein gutes Augenmaß und ein gutes Farbsehen.
Ausbildungsdauer dreieinhalb Jahre
(bei guten Leistungen Verkürzung auf drei Jahre möglich)
Unterricht:
1,5 Unterrichtstage pro Woche (ein Schultag und im 14-tägigem Wechsel: zwei Schultage).
Berufsbezogener Unterricht einschließlich fachpraktischer Demonstrationen werden im schuleigenen Labor durchgeführt.
Unterrichtszeiten:
Der Unterrichtszeiten liegen zwischen 7:30 Uhr und 14:30 Uhr.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung:
Ein bis zwei Kurse finden in der Handwerkskammer Trier im zweiten und dritten Lehrjahr statt.
Frau Moll
Telefon: 0621 504-4141
E-Mail: marion.moll@t2.bbslu.de
Mit der Zwischenprüfung soll festgestellt werden, ob und in wieweit der/die Auszubildende die in den ersten 18 Monaten der Ausbildung zu vermittelnden Qualifikationen beherrscht und sie unter Prüfungsbedingungen nachweisen kann. Die Zwischenprüfung findet am Ende des zweiten, Anfang des dritten Ausbildungsjahres in der Berufsschule statt und umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Ziel der Zwischenprüfung ist es, dass sowohl die Auszubildenden als auch der Ausbildungsbetrieb eine Orientierung über die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) erhalten, um bei Bedarf korrigierend in die Ausbildung eingreifen zu können. Dabei hat das Ergebnis der Zwischenprüfung keine rechtlichen Folgen für die Weiterführung des Ausbildungsverhältnisses und geht auch nicht in das Ergebnis der Gesellenprüfung ein.
Abschlussprüfung
Theorieprüfung
Die Gesellenprüfung findet am Ende der 3 ½ jährigen Ausbildung im 4. Ausbildungsjahr statt und umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Die theoretische Prüfung beinhaltet im schriftlichen Teil die Bereiche Technologie, Fertigungsplanung und Kontrolle sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Praktische Prüfung
In 27 Stunden werden im Prüfungsprojekt drei Prüfungsstücke angefertigt und in fünf Stunden wird eine Arbeitsprobe durchgeführt.
Arbeitsprobe: Aufstellen einer totalen Ober- und Unterkieferprothese in Wachs in Balancierter Okklusion
Die Prüfungsstücke im Prüfungsprojekt sind:
Herstellen einer dreigliedrigen Brücke im Seitenzahnbereich: eine Vollgusskrone, ein Brückenglied für die keramische Verblendung vorbereitet und eine Keramikverblendkrone.
Herstellen eines Primärteils einer Doppelkrone und Modellieren einer Vollgusskrone mit extracoronalem Geschiebe und gefräster Umlaufraste mit Bohrung auf einem Fräsmodell.
Herstellen eines Modellgussprothesengerüstes mit Klammern inklusive Auf- und Fertigstellung der Zähne.
Zusätzlich wird eine Dokumentation der Planungs- und Arbeitsschritte sowie der Bewertung von den Prüfungsteilnehmern gefordert.
Die Benotung der schriftlichen als auch der praktischen Prüfung erfolgt nach diesem Notenschlüssel:
100%-92% | 91%-81% | 80%-67% | 66%-50% | 49%-30% | 29%-0% |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Ansprechpartner für die Prüfungen sind die Kreishandwerkerschaft und die Handwerkskammer in Kaiserslautern: http://www.hwk-pfalz.de/
Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist die bestandene Gesellenprüfung im Zahntechnikerhandwerk.
Meisterschulen:
https://www.meisterschulen.de/meisterschulen-meisterkurse
Erwerb der Fachhochschulreife
Besuch der BOS 1 – Voraussetzung: Mittlere Reife oder Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Durchschnitt von 3,0 oder besser sowie Abschluss der Berufsausbildung.
Besuch der DBOS (Duale Berufsoberschule) bzw. des Fachhochschulreifeunterrichtes (FHRU)
Voraussetzung:
In die DBOS/oder den FHRU kann aufgenommen werden,
- wer über den qualifizierten Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) verfügt und
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nachweist (DBOS) oder
- sich in einer bestehenden Berufsausbildung befindet (FHRU).