Fotografen
Berufsbeschreibung, Ausbildungsdauer
Bei der Ausbildung zum Fotografen/Fotografin handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung. Die dreijährige Ausbildung erfolgt dual im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.
Fotografen werden überwiegend in den folgenden Bereichen beschäftigt: in Fotostudios, in Verlagen, in Fotofachgeschäften, bei Pressediensten, -agenturen und Bildarchivdiensten sowie in Werbe- und Medienagenturen.
Tätigkeiten im Betrieb:
Beratung von Kunden und Besprechung von Aufträgen mit anschließender Festlegung der künstlerischen Gestaltung des Bildes.
Vorbereiten der für die Aufnahme notwendigen Maßnahmen, wie zum Beispiel der Auswahl des Fotoapparates und des Filmmaterials oder der Videokamera, Einrichten der Beleuchtung und entsprechende Wahl von Blendenöffnung sowie Belichtungszeit.
Ausführen fotochemischer Arbeiten wie Entwickeln von Filmen und Fotopapieren und Herstellen von Kontakt-Kopien, Vergrößerungen, Verkleinerungen und Reproduktionen.
Frau Moll
Telefon: 0621 504-4141
E-Mail: marion.moll@t2.bbslu.de
Mit der Zwischenprüfung soll festgestellt werden, ob und in wieweit der/die Auszubildende die in den ersten 18 Monaten der Ausbildung zu vermittelnden Qualifikationen beherrscht und sie unter Prüfungsbedingungen nachweisen kann. Die Zwischenprüfung findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres in der Berufsschule statt und umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Ziel der Zwischenprüfung ist es, dass sowohl die Auszubildenden als auch der Ausbildungsbetrieb eine Orientierung über die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) erhalten, um bei Bedarf korrigierend in die Ausbildung eingreifen zu können. Dabei hat das Ergebnis der Zwischenprüfung keine rechtlichen Folgen für die Weiterführung des Ausbildungsverhältnisses und geht auch nicht in das Ergebnis der Gesellenprüfung ein.
Abschlussprüfung
Theorieprüfung
Die Gesellenprüfung findet am Ende der 3-jährigen Ausbildung statt und umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Die theoretische Prüfung beinhaltet im schriftlichen Teil die Bereiche Technologie und Gestaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Praktische Prüfung
In 20 Stunden sollen drei Prüfungsstücke angefertigt und in insgesamt drei Stunden eine Arbeitsprobe durchgeführt werden.
a) das Ausführen eines fotografischen Auftrags unter Berücksichtigung des gewählten Schwerpunkts,
b) das Ausführen eines fotografischen Auftrags außerhalb des gewählten Schwerpunkts,
c) das Anfertigen einer Aufnahmeserie nach eigenem Thema, die aus mindestens drei Aufnahmen besteht. Dem Prüfungsausschuss ist vor Durchführung hierfür eine Bildkonzeption mit Angabe des Verwendungszwecks vorzulegen.
Für die Arbeitsprobe bestehen folgende Vorgaben: Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- technische Hilfsmittel und Kamerazubehör handhaben
- Licht nutzen und Licht setzen
- fotografische Aufnahmegeräte handhaben und Belichtungen durchführen
- Bildbearbeitungs- und Bildausgabeprozesse durchführen sowie
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Kundenorientierung, Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung berücksichtigen kann;
Die Benotung der schriftlichen als auch der praktischen Prüfung erfolgt nach diesem Notenschlüssel:
100%-92% | 91%-81% | 80%-67% | 66%-50% | 49%-30% | 29%-0% |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Ansprechpartner für die Prüfungen sind die Kreishandwerkerschaft und die Handwerkskammer in Kaiserslautern: http://www.hwk-pfalz.de/
Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist die bestandene Gesellenprüfung im Fotografenhandwerk.
Meisterschulen:
https://www.meisterschulen.de/meisterschulen-meisterkurse?utf8=✓&q[goal_id_eq]=283&q
Erwerb der Fachhochschulreife
Besuch der BOS 1– Voraussetzung: Mittlere Reife oder Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Durchschnitt von 3,0 oder besser sowie Abschluss der Berufsausbildung.
Besuch der DBOS (Duale Berufsoberschule) bzw. des Fachhochschulreifeunterrichtes (FHRU)
Voraussetzung:
In die DBOS/oder den FHRU kann aufgenommen werden,
- wer über den qualifizierten Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) verfügt und
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nachweist (DBOS) oder
- sich in einer bestehenden Berufsausbildung befindet (FHRU).