Fahrzeuglackierer
Der Fahrzeuglackierer ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird in einer dualen Ausbildung in Industrie und Handwerk durchgeführt.
Das Beschichten von Fahrzeugen mit Lacken ist das Hauptaufgabengebiet des Fahrzeuglackierers. Gestaltungen mit Beschriftungen und Motiven runden das Aufgabengebiet ab. Auch beurteilen sie Karosserie- und Lackschäden und bereiten diese durch Schleif- und Grundierarbeiten zur Instandsetzung vor. Das Demontieren und Montieren diverser Bauteile fällt ebenso in die Tätigkeit des Fahrzeuglackierers wie das Messen und Prüfen sämtlicher am Fahrzeug vorhandenen Funktionen.
Für eine erfolgreiche Ausbildung sollte ein Fahrzeuglackierer folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Geschicklichkeit
- Umsicht
- Teamfähigkeit
- Sorgfalt
- Kreativität und Sinn für Ästhetik
- Kunden und Serviceorientierung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Dauer:
3 Schuljahre in Teilzeitunterricht
Der Unterricht wird nach den jeweiligen Unterrichtsplänen erteilt. Diese Pläne werden zum Schuljahresbeginn von der Abteilungsleitung ausgegeben.
Unterrichtszeiten:
Die Unterrichtszeiten liegen im Zeitraum zwischen 7.30 Uhr und 14.30 Uhr.
Die Prüfungen finden vor dem jeweiligen Prüfungsausschuss der IHK oder der HWK statt. Die Prüfungen werden durch die aktuellen Prüfungsverordnungen vorgegeben. Weitere Informationen erteilen die jeweils zuständigen Stellen.
Ansprechpartner für die Prüfungen sind:
- Industrie und Handelskammer der Pfalz in Ludwigshafen
https://www.pfalz.ihk24.de/
- Kreishandwerkerschaft und die Handwerkskammer in Kaiserslautern.
http://www.hwk-pfalz.de/
Die Benotung der schriftlichen als auch der praktischen Prüfung erfolgt nach diesem
Bewertungsschlüssel:
100%-92% | 91%-81% | 80%-67% | 66%-50% | 49%-30% | 29%-0% |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist die bestandene Gesellenprüfung im Handwerk:
https://www.meisterschulen.de/meisterschulen-meisterkurse
Erwerb der Fachhochschulreife
Besuch der BOS 1– Voraussetzung Mittlere Reife oder Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Durchschnitt von 3,0 oder besser sowie Abschluss der Berufsausbildung.
Besuch der DBOS (Duale Berufsoberschule) bzw. des Fachhochschulreifeunterrichtes (FHRU)
Voraussetzung:
In die DBOS/oder den FHRU kann aufgenommen werden,
- wer über den qualifizierten Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) verfügt und
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nachweist (DBOS) oder
- sich in einer bestehenden Berufsausbildung befindet (FHRU).
FACHRICHTUNG FAHRZEUGLACKIERER
Frau Moll
Telefon: 0621 504-4141
E-Mail: marion.moll@t2.bbslu.de
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Hauser
Telefon: 0621 504-4150
E-Mail: joerg.hauser@t2.bbslu.de
Herrn Götz
Telefon: 0621 504-4150
E-Mail: marcus.goetz@t2.bbslu.de