Zimmerer
Der Zimmerer ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird in einer Dualen Ausbildung in Industrie und Handwerk durchgeführt.
Zimmerer errichten Dachstühle, Holzhäuser oder Innenausbauten. Sie erstellen Fachwerkkonstruktionen und montieren Fenster, Türen und Treppen. Teilweise stellen sie diese Einbauten auch selbst her. Das hauptsächliche Arbeitsmaterial der Zimmerer ist Holz. In einigen Fällen werden sie auch zum Fachmann für Altbausanierung und Restaurierungen von historischen Holzarbeiten.
Für eine erfolgreiche Ausbildung sollte ein Zimmerer folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Gute körperliche Konstitution
- Geschicklichkeit
- Umsicht
- Teamfähigkeit
- Körperbeherrschung und Schwindelfreiheit
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Dauer:
3 Schuljahre in Teilzeitunterricht
Der Unterricht wird nach den jeweiligen Unterrichtsplänen erteilt. Diese Pläne werden zum Schuljahresbeginn von der Abteilungsleitung ausgegeben.
Unterrichtszeiten:
Die Unterrichtszeiten liegen im Zeitraum zwischen 7.30 Uhr und 14.30 Uhr.
Die Prüfungen finden vor dem jeweiligen Prüfungsausschuss der IHK oder der HWK statt. Die Prüfungen werden durch die aktuellen Prüfungsverordnungen vorgegeben. Weitere Informationen erteilen die jeweils zuständigen Stellen.
Ansprechpartner für die Prüfungen sind:
- Industrie und Handelskammer der Pfalz in Ludwigshafen
https://www.pfalz.ihk24.de/
- Kreishandwerkerschaft und die Handwerkskammer in Kaiserslautern.
http://www.hwk-pfalz.de/
Die Benotung der schriftlichen als auch der praktischen Prüfung erfolgt nach diesem
Bewertungsschlüssel:
100%-92% | 91%-81% | 80%-67% | 66%-50% | 49%-30% | 29%-0% |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist die bestandene Gesellenprüfung im Handwerk:
https://www.meisterschulen.de/meisterschulen-meisterkurse
Erwerb der Fachhochschulreife
Besuch der BOS 1– Voraussetzung Mittlere Reife oder Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Durchschnitt von 3,0 oder besser sowie Abschluss der Berufsausbildung.
Besuch der DBOS (Duale Berufsoberschule) bzw. des Fachhochschulreifeunterrichtes (FHRU)
Voraussetzung:
In die DBOS/oder den FHRU kann aufgenommen werden,
- wer über den qualifizierten Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) verfügt und
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nachweist (DBOS) oder
- sich in einer bestehenden Berufsausbildung befindet (FHRU).
FACHRICHTUNG ZIMMERER
Frau Moll
Telefon: 0621 504-4141
E-Mail: marion.moll@t2.bbslu.de
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Hauser
Telefon: 0621 504-4150
E-Mail: joerg.hauser@t2.bbslu.de
Herrn Götz
Telefon: 0621 504-4150
E-Mail: marcus.goetz@t2.bbslu.de