Isolierer
Der Industrie-Isolierer ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird in einer dualen Ausbildung in der Industrie durchgeführt.
Industrie-Isolierer/innen stellen überwiegend Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen für Industrieanlagen her. Sie dämmen Rohre, Behälter, Maschinen und Gebäude in industriellen Anlagen. Dadurch vermindern sie Energieverluste oder Lärmemissionen. Dazu müssen, passend zum jeweiligen Objekt und Schutzziel die passenden Materialien und Dämmtechniken angewandt werden. Auch der vorbeugende Brandschutz ist ein großes Thema in diesem Beruf. Rohrdurchführungen durch Mauerwerke z.B. müssen mit sogenannten Abschottungen versehen werden. Zum Schutz der Dämmung werden durch die Industrieisolierer häufig Verkleidungen aus Blech oder Kunststoff hergestellt und montiert.
Für eine erfolgreiche Ausbildung sollte ein Industrie-Isolierer folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Gute körperliche Konstitution
- Geschicklichkeit
- Umsicht
- Teamfähigkeit
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Dauer:
3 Schuljahre in Teilzeitunterricht
Der Unterricht wird nach den jeweiligen Unterrichtsplänen erteilt. Diese Pläne werden zum Schuljahresbeginn von der Abteilungsleitung ausgegeben.
Unterrichtszeiten:
Die Unterrichtszeiten liegen im Zeitraum zwischen 7.30 Uhr und 14.30 Uhr.
Die Prüfungen finden vor dem jeweiligen Prüfungsausschuss der IHK oder der HWK statt. Die Prüfungen werden durch die aktuellen Prüfungsverordnungen vorgegeben. Weitere Informationen erteilen die jeweils zuständigen Stellen.
Ansprechpartner für die Prüfungen sind:
- Industrie und Handelskammer der Pfalz in Ludwigshafen
https://www.pfalz.ihk24.de/
- Kreishandwerkerschaft und die Handwerkskammer in Kaiserslautern.
http://www.hwk-pfalz.de/
Die Benotung der schriftlichen als auch der praktischen Prüfung erfolgt nach diesem
Bewertungsschlüssel:
100%-92% | 91%-81% | 80%-67% | 66%-50% | 49%-30% | 29%-0% |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist die bestandene Gesellenprüfung im Handwerk:
https://www.meisterschulen.de/meisterschulen-meisterkurse
Erwerb der Fachhochschulreife
Besuch der BOS 1– Voraussetzung Mittlere Reife oder Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Durchschnitt von 3,0 oder besser sowie Abschluss der Berufsausbildung.
Besuch der DBOS bzw. des Fachhochschulreifeunterrichtes
Voraussetzung In die DBOS/den FHRU kann aufgenommen werden, a) wer über den qualifizierten Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) verfügt und b) eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nachweist (DBOS) oder c) sich in einer bestehenden Berufsausbildung befindet (FHRU).
FACHRICHTUNG ISOLIERER
Frau Moll
Telefon: 0621 504-4141
E-Mail: marion.moll@t2.bbslu.de
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Hauser
Telefon: 0621 504-4150
E-Mail: joerg.hauser@t2.bbslu.de
Herrn Götz
Telefon: 0621 504-4150
E-Mail: marcus.goetz@t2.bbslu.de