Beton- und Stahlbetonbauer/in
Der Beton- und Stahlbetonbauer ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird in einer dualen Ausbildung in Industrie und Handwerk durchgeführt.
Beton- und Stahlbetonbauer/innen stellen Beton- und Stahlbetonkonstruktionen her. Dafür montieren oder fertigen sie Schalungen und Stützgerüste aus verschiedenen Materialien. Um dem Beton seine Zugfestigkeit zu geben biegen und flechten sie Stahlbewehrungen.
Die so entstandenen Formen füllen sie mit fertig geliefertem Transportbeton oder sie stellen eigene Betonmischungen her. Auch das „Ausschalen“ des ausgehärteten Bauteils und die Bearbeitung bzw. Veredelung der neu entstandenen Oberfläche gehört zu den Aufgaben des Beton- und Stahlbetonbauers.
Für eine erfolgreiche Ausbildung sollte ein Beton- und Stahlbetonbauer folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Gute körperliche Konstitution
- Handwerkliches Geschick
- Körperbeherrschung und Schwindelfreiheit
- Teamfähigkeit
Dauer:
3 Schuljahre in Teilzeitunterricht
Der Unterricht wird nach den jeweiligen Unterrichtsplänen erteilt. Diese Pläne werden zum Schuljahresbeginn von der Abteilungsleitung ausgegeben.
Unterrichtszeiten:
Die Unterrichtszeiten liegen im Zeitraum zwischen 7.30 Uhr und 14.30 Uhr.
Ansprechpartner für die Prüfungen sind:
- Industrie und Handelskammer der Pfalz in Ludwigshafen
https://www.pfalz.ihk24.de/
- Kreishandwerkerschaft und die Handwerkskammer in Kaiserslautern.
http://www.hwk-pfalz.de/
Die Benotung der schriftlichen als auch der praktischen Prüfung erfolgt nach diesem
Bewertungsschlüssel:
100%-92% | 91%-81% | 80%-67% | 66%-50% | 49%-30% | 29%-0% |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist die bestandene Gesellenprüfung im Handwerk: https://www.meisterschulen.de/meisterschulen-meisterkurse
Erwerb der Fachhochschulreife
Besuch der BOS 1– Voraussetzung Mittlere Reife oder Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Durchschnitt von 3,0 oder besser sowie Abschluss der Berufsausbildung.
Besuch der DBOS bzw. des Fachhochschulreifeunterrichtes
Voraussetzung In die DBOS/den FHRU kann aufgenommen werden, a) wer über den qualifizierten Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) verfügt und b) eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nachweist (DBOS) oder c) sich in einer bestehenden Berufsausbildung befindet (FHRU).
FACHRICHTUNG BETONBAUER
Frau Moll
Telefon: 0621 504-4141
E-Mail: marion.moll@t2.bbslu.de
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Hauser
Telefon: 0621 504-4150
E-Mail: joerg.hauser@t2.bbslu.de
Herrn Götz
Telefon: 0621 504-4150
E-Mail: marcus.goetz@t2.bbslu.de